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Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Veranstalter

Diese Vereinbarung muss akzeptiert werden, bevor ein Wettkampf auf der Gym Art-Plattform erstellt oder verwaltet werden kann.

Datum des Inkrafttretens: 16. März 2026

Version: 1.0

Zugehöriges Dokument: Datenschutzerklärung

Maßgebliche Sprachfassung: Diese deutsche Übersetzung wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Widersprüchen, Abweichungen oder Unklarheiten zwischen dieser Fassung und der englischen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich und allein rechtsverbindlich. Englische Fassung ansehen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Parteien und Definitionen
  • 2. Rollen und Verantwortlichkeiten
  • 3. Pflichten des Veranstalters – Einwilligung zur Datenerhebung
  • 4. Pflichten des Veranstalters – Dokumentation
  • 5. Datensicherheitspflichten
  • 6. Datenaufbewahrung und Löschung
  • 7. Unterauftragsverarbeiter
  • 8. Rechte der betroffenen Personen
  • 9. Benachrichtigung bei Verletzungen
  • 10. Haftung und Freistellung
  • 11. Laufzeit und Annahme
  • 12. Anwendbares Recht
  • 13. Kontaktinformationen
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Parteien und Definitionen

Diese Datenverarbeitungsvereinbarung (die „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen:

„Veranstalter“ (auch als „Verein“ bezeichnet): die Organisation oder Einzelperson, die einen Wettkampf auf der Gym Art-Plattform erstellt und verwaltet. Der Veranstalter ist der Verantwortliche und bestimmt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten.
„Gym Art“: Gym Art Inc., ein in Quebec, Kanada, eingetragenes Unternehmen, das als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters handelt. Gym Art verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den dokumentierten Weisungen des Veranstalters und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den geltenden Datenschutzgesetzen.
„Betroffene Person“: jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten über Gym Art Meets verarbeitet werden, einschließlich Turnerinnen und Turner, Eltern, Erziehungsberechtigte, Trainer und andere Wettkampfteilnehmer.
„Wettkampf“: eine Wettkampfveranstaltung, die über die Gym Art Meets-Plattform vom Veranstalter erstellt, konfiguriert und verwaltet wird.
„Personenbezogene Daten“: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie definiert in der Gym Art Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich DSGVO, PIPEDA, Loi 25 und der provinziellen Datenschutzgesetzgebung in Kanada.
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Rollen und Verantwortlichkeiten

Verantwortlicher

Der Veranstalter ist der Verantwortliche für alle personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit seinen Wettkämpfen auf Gym Art Meets hochgeladen, gesammelt oder verarbeitet werden. Als Verantwortlicher:

  • Bestimmt der Veranstalter die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung;
  • Trägt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung;
  • Gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der personenbezogenen Daten;
  • Holt alle erforderlichen Einwilligungen von betroffenen Personen ein und bewahrt diese auf, bevor Informationen auf Gym Art hochgeladen werden;
  • Erfüllt alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften.

Auftragsverarbeiter

Gym Art handelt als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters. In dieser Eigenschaft:

  • Verarbeitet Gym Art personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Veranstalters;
  • Implementiert technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten;
  • Beauftragt nur autorisierte Unterauftragsverarbeiter mit gleichwertigen Datenschutzverpflichtungen;
  • Führt Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten und arbeitet bei behördlichen Anfragen mit;
  • Benachrichtigt den Veranstalter innerhalb von 72 Stunden über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die seine Daten betrifft;
  • Löscht oder gibt alle personenbezogenen Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
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Pflichten des Veranstalters – Einwilligung zur Datenerhebung

Der Veranstalter versichert, dass er vor dem Hochladen personenbezogener Daten auf Gym Art Meets alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen von der betroffenen Person oder dem Erziehungsberechtigten eingeholt hat, und zwar wie folgt:

3.1 Für Turnerinnen und Turner unter 13 Jahren

COPPA 2025

Für Turnerinnen und Turner unter 13 Jahren hat der Veranstalter eine nachprüfbare Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gemäß dem Children's Online Privacy Protection Act (COPPA), 16 CFR Part 312eingeholt, einschließlich der am 22. April 2026 in Kraft getretenen Änderungen der Endfassung 2025. Diese Einwilligung muss nachprüfbar sein und die ausdrückliche Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten dokumentieren, bevor die Datenerhebung erfolgt.

3.2 Für Turnerinnen und Turner im Alter von 13–15 Jahren

Loi 25 PIPEDA PIPA AB PIPA BC DSGVO

Für Turnerinnen und Turner im Alter von 13 bis 15 Jahren hat der Veranstalter die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten eingeholt, wie es die geltenden Datenschutzgesetze in den Rechtsordnungen erfordern, in denen die Turnerin oder der Turner ansässig ist oder in denen der Wettkampf stattfindet, einschließlich:

  • Loi 25 (Quebec): https://www.legisquebec.gouv.qc.ca/en/document/cs/P-39.1
  • PIPEDA (Kanada): https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/P-8.6/
  • PIPA (Alberta): https://kings-printer.alberta.ca/570.cfm?frm_isbn=9780779842902
  • PIPA (British Columbia): https://www.bclaws.gov.bc.ca/civix/document/id/complete/statreg/03063_01
  • DSGVO (Europäische Union / EWR): https://gdpr-info.eu/

3.3 Für Personen ab 16 Jahren

Für Personen ab 16 Jahren hat der Veranstalter die informierte Einwilligung der Person selbst eingeholt oder eine andere rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen geschaffen (z. B. vertragliche Notwendigkeit, berechtigtes Interesse).

3.4 Umfang der Einwilligung – Kerndaten

Alle eingeholten Einwilligungen decken ausdrücklich die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der folgenden Kerndatenfelder und Zwecke ab:

  • Name der Turnerin oder des Turners;
  • Zugehörigkeit zu Verein/Organisation;
  • Wettkampfstufe und Altersklasse;
  • Geburtsdatum;
  • Verarbeitung dieser Daten durch Gym Art als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters;
  • Speicherung der Daten auf Google Cloud Platform in Montréal, Kanada (Region northamerica-northeast1);
  • Aufbewahrungsfristen wie in der Gym Art Datenschutzerklärung (Abschnitt 8);
  • Die Rechte der betroffenen Person auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten.

3.5 Umfang der Einwilligung – Zusätzliche Datenfelder

Für alle zusätzlichen personenbezogenen Datenfelder über die Kerndaten hinaus – wie Notfallkontaktinformationen, Ernährungsanforderungen, medizinische Hinweise, Barrierefreiheitsbedürfnisse oder andere sensible Informationen – hat der Veranstalter eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung eingeholt, die:

  • Die spezifische Datenkategorie klar offenlegt (z. B. „Name und Telefonnummer des Notfallkontakts“);
  • Den Zweck der Erhebung erläutert (z. B. „zur Kontaktaufnahme im medizinischen Notfall“);
  • Die Aufbewahrungsfrist für diese Kategorie angibt;
  • Vom Veranstalter zu Prüfungszwecken dokumentiert und aufbewahrt wird.

3.6 Bodenmusik und Mediendateien

Für Bodenmusikdateien, Videoaufnahmen oder andere Medien, die einzelnen Turnerinnen und Turnern zugeordnet sind, hat der Veranstalter die ausdrückliche Einwilligung der Turnerin oder des Turners (oder der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Personen unter 18 Jahren) eingeholt, die Folgendes genehmigt:

  • Hochladen auf Gym Art Meets;
  • Speicherung auf Google Cloud Platform;
  • Verwendung im Zusammenhang mit dem Wettkampf (z. B. Anzeige auf der Anzeigetafel, Archivierung);
  • Standardaufbewahrungsfrist von 3 Jahren ab dem Datum des Wettkampfs.

Der Veranstalter ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Wettkampfeinrichtung ein bestimmtes Aufbewahrungsdatum oder eine Löschungsregelung festzulegen. Betroffene Personen können eine vorzeitige Löschung beantragen, indem sie den Veranstalter kontaktieren.

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Pflichten des Veranstalters – Dokumentation

Der Veranstalter muss eine umfassende Dokumentation führen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung nachzuweisen, einschließlich:

Einwilligungsnachweise

  • Kopien aller Einwilligungsformulare und unterzeichneten Vereinbarungen (physisch oder digital), die von betroffenen Personen oder Eltern/Erziehungsberechtigten eingeholt wurden;
  • Aufzeichnungen über das Datum der Einholung der Einwilligung und die Methode der Einholung (z. B. elektronische Unterschrift, Ausdrucken und Unterschreiben, persönlich);
  • Nachweis, dass das Einwilligungsformular den Anforderungen aller anwendbaren Rechtsordnungen für das Alter und den Standort der betroffenen Person entspricht.

Vorlage von Aufzeichnungen

Der Veranstalter muss in der Lage sein, Einwilligungsnachweise vorzulegen:

  • Auf angemessene Anfrage von Gym Art für Compliance-Prüfungen oder im Rahmen der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen oder Behörden;
  • Gegenüber jeder Aufsichtsbehörde (z. B. Informationsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter), die eine Untersuchung durchführt;
  • Gegenüber einer betroffenen Person, die ihr Recht auf Zugang ausübt oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung anfechtet.

Vorlagen für Einwilligungsformulare

Eine konforme Vorlage für ein Einwilligungsformular, die den Anforderungen aller anwendbaren Rechtsordnungen (Loi 25, PIPEDA, PIPA AB, PIPA BC, COPPA, DSGVO) entspricht, ist verfügbar unter:

Vorlage für das Einwilligungsformular der Eltern/Erziehungsberechtigten

Veranstalter können diese Vorlage verwenden oder ein eigenes Formular entwickeln, sofern es alle erforderlichen Elemente und Angaben enthält.

Widerruf und Zurückziehen der Einwilligung

Der Veranstalter muss Gym Art unverzüglich über jeden Widerruf einer Einwilligung durch eine betroffene Person informieren. Nach der Benachrichtigung wird Gym Art die Daten dieser Person gemäß Abschnitt 6.

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löschen oder deren Verarbeitung einstellen.

Datensicherheitspflichten

Verantwortlichkeiten des Veranstalters

  • Der Veranstalter muss sicherstellen, dass seine eigenen Systeme, Praktiken und Einrichtungen angemessene Sicherheitsstandards einhalten, die der Sensibilität personenbezogener Daten entsprechen, einschließlich:
  • Verwendung sicherer, eindeutiger Passwörter für den Zugriff auf ihr Gym Art Meets-Konto;
  • Niemals Weitergabe von Anmeldedaten an unbefugtes Personal;
  • Beschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten ausschließlich auf autorisierte Teammitglieder;
  • Verwendung sicherer Netzwerke und Geräte für den Zugriff auf die Plattform;

Implementierung angemessener physischer, technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen für alle lokal gespeicherten personenbezogenen Daten.

Sicherheitsmaßnahmen von Gym Art Gym Art implementiert branchenübliche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich Verschlüsselung bei der Übertragung, sicherer Zugriffskontrollen und regelmäßiger Sicherheitsbewertungen. Ausführliche Informationen finden Sie in der.

Gym Art Datenschutzerklärung

Benachrichtigung bei Verletzungen

Der Veranstalter muss jede vermutete oder bestätigte Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, jeden unbefugten Zugriff oder jeden Sicherheitsvorfall, der Gym Art Meets oder die darin gespeicherten personenbezogenen Daten betrifft, unverzüglich an folgende Adresse melden:

privacy@gymart.org

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Eine Verletzung sollte gemeldet werden, sobald sie entdeckt wird, auch wenn die Einzelheiten noch untersucht werden.

Datenaufbewahrung und Löschung

Zum Zeitpunkt der Wettkampferstellung und -einrichtung muss der Veranstalter die Aufbewahrungsfrist(en) für alle personenbezogenen Daten gemäß dem anwendbaren Recht und der Gym Art Datenschutzerklärungfestlegen. Die Standard-Aufbewahrungsfrist beträgt:

  • Wettkampfunterlagen: 3 Jahre ab dem Wettkampfdatum;
  • Bodenmusik und Medien: 3 Jahre ab dem Wettkampfdatum;
  • Teilnehmerlisten und Anmeldedaten: 3 Jahre ab dem Wettkampfdatum.

Automatische Löschung

Nach Ablauf der vom Veranstalter festgelegten Aufbewahrungsfrist löscht Gym Art die zugehörigen personenbezogenen Daten automatisch aus allen Systemen, einschließlich Backups, es sei denn, Gym Art ist gesetzlich verpflichtet, diese länger aufzubewahren (z. B. für steuerliche Zwecke oder Gerichtsverfahren).

Vorzeitige Löschanfragen

Der Veranstalter kann jederzeit eine vorzeitige Löschung der Wettkampfdaten beantragen, indem er sich an folgende Adresse wendet:

privacy@gymart.org

Gym Art bearbeitet vorzeitige Löschanfragen innerhalb von 10 Werktagen, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kündigung der Vereinbarung

Bei Kündigung dieser Vereinbarung oder des Gym Art-Kontos des Veranstalters:

  • Gym Art löscht alle personenbezogenen Daten, die mit den Wettkämpfen des Veranstalters verbunden sind, innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben;
  • Der Veranstalter kann vor der Löschung einen Datenexport anfordern;
  • Die Löschung umfasst alle Backups, Archive und Disaster-Recovery-Systeme.
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Unterauftragsverarbeiter

Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern

Gym Art kann Unterauftragsverarbeiter Dritter beauftragen, um bei der Bereitstellung des Gym Art Meets-Dienstes zu unterstützen, vorbehaltlich folgender Bedingungen:

  • Jeder Unterauftragsverarbeiter muss durch einen schriftlichen Datenverarbeitungsvertrag gebunden sein, der im Wesentlichen gleichwertige Datenschutzverpflichtungen auferlegt;
  • Gym Art bleibt gegenüber dem Veranstalter haftbar für das Versäumnis eines Unterauftragsverarbeiters, seine Datenschutzverpflichtungen zu erfüllen;
  • Der Veranstalter wird über jede Änderung der Liste der Unterauftragsverarbeiter informiert.

Aktuelle Unterauftragsverarbeiter

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist der primäre Unterauftragsverarbeiter:

  • Google Cloud Platform (GCP): Personenbezogene Daten werden auf Google Cloud-Servern gespeichert, die sich in Montréal, Kanada (Region northamerica-northeast1) befinden. Alle Daten bleiben im Ruhezustand und während der Übertragung verschlüsselt. Google Cloud verfügt über SOC 2-, ISO 27001- und andere Compliance-Zertifizierungen.

Eine vollständige und aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird unter https://www.gymart.org/en/sub-processors geführt und ist durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen. Gym Art aktualisiert diese Liste mindestens 30 Tage vor der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters.

Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern

Gym Art kann in Zukunft zusätzliche oder Ersatz-Unterauftragsverarbeiter beauftragen. Der Veranstalter wird über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigt, mit der Möglichkeit, seine Nutzung von Gym Art Meets zu beenden, wenn er Einwände gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter hat.

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Rechte der betroffenen Personen

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben die folgenden Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, die über Gym Art Meets verarbeitet werden, wie sie durch geltende Datenschutzgesetze (DSGVO, Loi 25, PIPEDA, PIPA AB, PIPA BC) festgelegt sind:

  • Recht auf Zugang: Anforderung einer Kopie ihrer personenbezogenen Daten;
  • Recht auf Berichtigung: Anforderung der Berichtigung unrichtiger Daten;
  • Recht auf Löschung: Anforderung der Löschung ihrer Daten (vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten);
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Anforderung ihrer Daten in einem übertragbaren, maschinenlesbaren Format;
  • Recht auf Widerspruch: Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungsaktivitäten;
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung: Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung jederzeit.

Ausübung der Rechte

Betroffene Personen können diese Rechte ausüben durch:

  • Direkte Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter (da er der Verantwortliche ist);
  • Einreichung einer Anfrage über die Gym Art Meets-Plattform (falls verfügbar);
  • Kontaktaufnahme mit Gym Art unter privacy@gymart.org, woraufhin Gym Art den Veranstalter benachrichtigt und bei der Erfüllung der Anfrage unterstützt.

Antwortfrist

Der Veranstalter muss mit Unterstützung von Gym Art innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt auf Anfragen zu Rechten betroffener Personen antworten oder innerhalb einer kürzeren Frist, falls dies durch anwendbares Recht vorgeschrieben ist (z. B. 15 Tage gemäß DSGVO für Auskunftsanfragen). Bei komplexen oder umfangreichen Anfragen können Verlängerungen von bis zu 60 zusätzlichen Tagen gewährt werden.

Kooperation von Gym Art

Gym Art wird den Veranstalter angemessen bei der Erfüllung von Anfragen zu Rechten betroffener Personen unterstützen, einschließlich der Bereitstellung von Tools zum Exportieren, Korrigieren oder Löschen von Daten, wo dies technisch machbar ist.

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Meldung von Verletzungen

Meldepflichten von Gym Art

Im Falle einer bestätigten oder begründet vermuteten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Daten des Veranstalters betrifft, wird Gym Art:

  • Den Veranstalter innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung der Verletzung benachrichtigen;
  • Einzelheiten der Verletzung bereitstellen, einschließlich: der Art der betroffenen Daten, der Anzahl der potenziell betroffenen Personen, der vermuteten Ursache und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen;
  • Informationen bereitstellen, die der Veranstalter benötigt, um das Risiko zu bewerten und seinen eigenen Meldepflichten gegenüber betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden nachzukommen.

Meldepflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Benachrichtigung betroffener Personen und Aufsichtsbehörden über Verletzungen, wie es das anwendbare Recht vorschreibt:

  • Die DSGVO verlangt eine Meldung ohne unangemessene Verzögerung und innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Behörde;
  • PIPEDA, Loi 25 und die Datenschutzgesetze der Provinzen können unterschiedliche Fristen und Schwellenwerte haben.

Gym Art wird kooperieren und die erforderlichen Informationen bereitstellen, um den Veranstalter bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu unterstützen.

Untersuchung und Abhilfe

Beide Parteien werden bei der Untersuchung der Verletzung, der Bestimmung ihres Umfangs und der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens zusammenarbeiten. Gym Art wird regelmäßige Aktualisierungen zum Fortschritt der Untersuchung bereitstellen.

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Haftung und Freistellung

Freistellung durch den Veranstalter

Der Veranstalter stellt Gym Art sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) frei, die sich ergeben aus:

  • Das Versäumnis des Veranstalters, ordnungsgemäße, rechtmäßige Einwilligung von betroffenen Personen oder Eltern/Erziehungsberechtigten vor dem Hochladen personenbezogener Daten einzuholen;
  • Einem Verstoß des Veranstalters gegen diese Vereinbarung, einschließlich des Versäumnisses, Dokumentationen zu führen oder Datenschutzgesetze einzuhalten;
  • Der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter über den durch diese Vereinbarung autorisierten Umfang hinaus;
  • Der Nutzung von Gym Art Meets durch den Veranstalter unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder die Nutzungsbedingungen der Plattform.

Freistellung durch Gym Art

Gym Art stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die sich ergeben aus:

  • Das Versäumnis von Gym Art, personenbezogene Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des Veranstalters und dieser Vereinbarung zu verarbeiten;
  • Der unbefugten Verarbeitung, Offenlegung oder dem Verlust personenbezogener Daten aufgrund eines Verstoßes gegen die eigenen Sicherheitsverpflichtungen von Gym Art;
  • Das Versäumnis von Gym Art, bei Anfragen zu Rechten betroffener Personen, Meldungen von Verletzungen oder behördlichen Anfragen zu kooperieren;
  • Der Nutzung eines Unterauftragsverarbeiters durch Gym Art, der keine gleichwertigen Datenschutzverpflichtungen aufrechterhält.

Einschränkung

Diese Freistellungsverpflichtungen unterliegen der Pflicht der Parteien zur Schadensminderung und gelten nicht, soweit ein Anspruch aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der anderen Partei entsteht.

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Laufzeit und Annahme

Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme durch den Veranstalter über die Gym Art Meets-Plattform in Kraft. Die Annahme ist erforderlich:

  • Vor der Erstellung des ersten Wettkampfs auf Gym Art Meets;
  • Vor der Erstellung jedes neuen Wettkampfs (der Veranstalter wird aufgefordert, die aktuelle Version anzunehmen oder erneut anzunehmen);
  • Vor dem Hochladen jeglicher personenbezogener Daten auf die Plattform.

Rückwirkende Anwendung auf frühere Veranstaltungen

Durch die Annahme dieser Vereinbarung erkennt der Veranstalter an und stimmt zu, dass die hierin dargelegten Bedingungen, Verpflichtungen und Erklärungen rückwirkend auf alle früheren Wettkämpfe Anwendung finden, die der Veranstalter unter Verwendung der Gym Art Meets-Plattform veranstaltet oder verwaltet hat, unabhängig davon, wann diese Veranstaltungen stattgefunden haben.

Insbesondere bestätigt der Veranstalter:

  • Dass er für alle auf Gym Art Meets veranstalteten früheren Events alle erforderlichen Einwilligungen und rechtlichen Befugnisse zur Erhebung, zum Hochladen und zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Turnerinnen und Turnern sowie anderen betroffenen Personen gemäß den in dieser Vereinbarung beschriebenen Anforderungen eingeholt hat;
  • Dass der Veranstalter Aufzeichnungen der für frühere Events eingeholten Einwilligungen aufbewahrt (und weiterhin aufbewahrt) und auf Anfrage von Gym Art oder einer Aufsichtsbehörde Nachweise für solche Einwilligungen vorlegen kann;
  • Dass der Veranstalter die volle Verantwortung als Verantwortlicher für alle personenbezogenen Daten übernimmt, die im Zusammenhang mit früheren Events auf die Gym Art-Plattform hochgeladen wurden, einschließlich Informationen über Turnerinnen und Turner, medizinischer Dokumentation, Bodenmusik-Dateien, Wettkampfwertungen und zusätzlicher Datenfelder;
  • Dass die Freistellungsverpflichtungen des Veranstalters im Rahmen dieser Vereinbarung sich auf Ansprüche erstrecken, die sich aus früheren Events ergeben oder damit zusammenhängen;
  • Dass alle personenbezogenen Daten aus früheren Events, die auf der Gym Art-Plattform verbleiben, den Aufbewahrungs- und Löschbestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen.

Die fortgesetzte Nutzung der Gym Art Meets-Plattform stellt die Annahme dieser rückwirkenden Anwendung dar. Wenn der Veranstalter mit diesen rückwirkenden Bedingungen nicht einverstanden ist, muss der Veranstalter Gym Art schriftlich unter privacy@gymart.org innerhalb von 30 Tagen nach Annahme benachrichtigen. Gym Art wird dann mit dem Veranstalter zusammenarbeiten, um alle Daten aus früheren Events zu löschen, und falls keine Lösung erreicht wird, wird der Zugang des Veranstalters zur Plattform gesperrt.

PIPEDA Loi 25 COPPA 2025 DSGVO

Aktualisierungen dieser Vereinbarung

Gym Art kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Änderungen des Rechts, der Technologie oder der Geschäftspraktiken widerzuspiegeln. Gym Art wird eine angemessene Benachrichtigung (mindestens 30 Tage) über wesentliche Änderungen bereitstellen. Die fortgesetzte Nutzung von Gym Art Meets nach Ablauf der Benachrichtigungsfrist stellt die Annahme der aktualisierten Vereinbarung dar.

Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen. Bei Kündigung:

  • Der Zugang des Veranstalters zu Gym Art Meets und allen Daten wird gesperrt;
  • Gym Art löscht alle personenbezogenen Daten, die mit dem Veranstalter verbunden sind, innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht;
  • Die Verpflichtungen des Veranstalters gemäß den Abschnitten 2–10 bleiben in Bezug auf jegliche Datenaufbewahrung oder laufende behördliche Verpflichtungen in Kraft.
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Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Quebec, Kanada, und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte der Provinz Quebec.

Der Veranstalter willigt in die Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand dieser Gerichte ein und verzichtet auf jeglichen Einwand gegen die Unzumutbarkeit dieses Gerichtsstands.

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Kontaktinformationen

Für Fragen, Anfragen oder Bedenken bezüglich dieser Datenverarbeitungsvereinbarung, der Verpflichtungen des Veranstalters oder der Datenverarbeitungspraktiken wenden Sie sich bitte an Gym Art:

Datenschutzbeauftragter: privacy@gymart.org

Allgemeine Anfragen: info@gymart.org

Postanschrift:
Gym Art Inc.
1412 rue Aylwin
Montréal, QC H1W 3B7
Kanada

Gym Art wird auf Anfragen innerhalb von 10 Werktagen antworten. Für dringende Datensicherheitsfragen wenden Sie sich bitte an privacy@gymart.org und geben Sie „URGENT“ in der Betreffzeile an.

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Von Turnern für Turner.

Alle Turnbilder mit freundlicher Genehmigung von Sara Luciani