Aktivierung
Diese Videoaufzeichnungsvereinbarung wird für einen bestimmten Wettkampf wirksam, wenn der Veranstalter die Videoaufzeichnungsfunktion für diesen Wettkampf auf der Gym Art-Plattform aktiviert.
Erneuerung für jeden Wettkampf
Diese Videoaufzeichnungsvereinbarung muss vom Veranstalter jedes Mal neu akzeptiert werden, wenn die Videoaufzeichnung für einen neuen Wettkampf aktiviert wird. Die Annahme des Veranstalters bestätigt, dass eine angemessene Einwilligung für alle Turnerinnen und Turner eingeholt wurde, die bei diesem Wettkampf aufgezeichnet werden.
Rückwirkende Anwendung auf frühere Veranstaltungen
Durch die Annahme dieser Videoaufzeichnungsvereinbarung erkennt der Veranstalter an und erklärt sich damit einverstanden, dass die hierin dargelegten Bedingungen, Verpflichtungen und Zusicherungen rückwirkend auf alle früheren Wettkämpfe angewendet werden, für die der Veranstalter die Videoaufzeichnung aktiviert hat auf der Gym Art Meets-Plattform, unabhängig davon, wann diese Veranstaltungen stattgefunden haben.
Der Veranstalter bestätigt insbesondere, dass:
- Für alle früheren Veranstaltungen, bei denen die Videoaufzeichnung aktiviert war, der Veranstalter für jede Turnerin und jeden Turner unter den geltenden Altersschwellen eine nachweisbare Einwilligung der Erziehungsberechtigten speziell für die Videoaufzeichnung gemäß COPPA (16 CFR Part 312), Loi 25, PIPEDAund allen anderen geltenden Datenschutzgesetzen eingeholt hat;
- Der Veranstalter Aufzeichnungen der für frühere Veranstaltungen eingeholten videospezifischen Einwilligungen aufbewahrt hat (und weiterhin aufbewahrt) und auf Anfrage Nachweise für solche Einwilligungen vorlegen kann;
- Der Veranstalter die volle Verantwortung für alle Videoaufzeichnungen früherer Veranstaltungen übernimmt, die auf der Gym Art-Plattform zugänglich bleiben, einschließlich der Einhaltung des Zugriffsmodells, der Aufbewahrungsfristen und der in dieser Vereinbarung beschriebenen verbotenen Verwendungen;
- Die Freistellungsverpflichtungen des Veranstalters gemäß dieser Videoaufzeichnungsvereinbarung sich auf Ansprüche erstrecken, die sich aus Videoaufzeichnungen früherer Veranstaltungen ergeben;
- Alle Videoaufzeichnungen früherer Veranstaltungen, die auf der Gym Art-Plattform verbleiben, den Aufbewahrungs- und Löschungsbestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen und gemäß dem geltenden Aufbewahrungsplan automatisch gelöscht werden.
Die fortgesetzte Nutzung der Videoaufzeichnungsfunktion auf der Gym Art Meets-Plattform stellt die Annahme dieser rückwirkenden Anwendung dar. Wenn der Veranstalter mit diesen rückwirkenden Bedingungen nicht einverstanden ist, muss der Veranstalter Gym Art innerhalb von 30 Tagen schriftlich unter privacy@gymart.org benachrichtigen. Gym Art wird dann den Videozugriff für die früheren Veranstaltungen des Veranstalters deaktivieren und alle zugehörigen Videoaufzeichnungen löschen.
Beendigung
Diese Videoaufzeichnungsvereinbarung endet für einen bestimmten Wettkampf, wenn alle Videodaten des betreffenden Wettkampfs gemäß Abschnitt 5 gelöscht wurden. Die Verpflichtungen des Veranstalters in Bezug auf Einwilligung, Vertraulichkeit und verbotene Verwendungen gelten weiterhin für alle Videos, die während der Aufbewahrungsfrist zugänglich bleiben.
Fortbestand
Die Freistellungsverpflichtungen des Veranstalters und die Datenschutzverpflichtungen von Gym Art bestehen nach Beendigung dieser Videoaufzeichnungsvereinbarung fort, solange Videodaten des betreffenden Wettkampfs aufbewahrt oder zugänglich sind.